Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. 8. 2005
 
 

Die gewöhnliche Mietdauer beträgt  28 Tage. 
 
Die Bezahlung erfolgt sofort in bar oder per EC- Karte
 
Natürlich können Sie die Leihdauer auch verlängern, per Telefon oder persönlich.
Nach dem ersten Monat verlängern wir die gleichen Leihstücke auch wochenweise.
Ab einer Leihgebühr über EUR 10,- ist der offen stehende Betrag zu überweisen.
Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
 
Wiegen, Stubenwagen und Tragetüchern können nur nach Absprache mit uns verlängert werden.
Verlängerungen jeglicher Art werden von uns in Rechnung gestellt.
 
Die Kundin verpflichtet sich, die Kleidung zu Hause den Pflegehinweisen in der Kleidung entsprechend zu behandeln. Insbesondere beim Waschen nach Farben zu sortieren und farbige Wäsche mit Feinwaschmittel zu waschen.
Die Kleidung  kann leicht verschmutzt und ungebügelt zurückgegeben werden.
Bitte machen Sie uns auf Flecken, die sie nicht entfernen konnten sowie Beschädigungen aufmerksam.
Für grobe oder fahrlässige Beschädigungen der Kleidung haftet die Kundin.
In diesem Fall  erhält KLAMUTTER® ein gut erhaltenes Umstandsteil von Ihnen.
Das beschädigte Kleidungstück händigen Sie uns bitte aus.
(Entscheidung des Tausches liegt bei KLAMUTTER®)

 

 

Kaution:
E in Überweisungsträger (liegt bei Klamutter vor) der Bank mit Ihren Bankdaten und einem ausgeschriebenen Betrag von EUR 100,- für Kleidung und EUR  150,- für Wiegen, Stubenwagen etc. wird bei uns hinterlegt.
Bei Abgabe aller ausgeliehenen Kleidungsstücke in ordnungsgemäßen Zustand wird der Überweisungsträger vernichtet.
Ihre Daten unterliegen dem Datenschutz und werden von uns nicht gespeichert.
 
Sollten wir unsere Kleidung oder Wiegen etc. nach Ablauf der Leihfrist und einer schriftlichen oder telefonischen Mahnung nicht erhalten, lösen wir den Überweisungsträger bei Ihrer Bank ein.

Bei Nichteinlösung Ihrer Bank berechnen wir zusätzlich EUR 10, dies gilt auch bei Nichteinlösung einer Zahlung per EC Karte
 
Unsere Forderung bleibt jedoch unabhängig von der Einlösung der Kaution weiterhin bis zur Rückgabe aller ausgeliehenen Artikel erhalten und wird gegebenenfalls mit der Kaution verrechnet.
 
Nach einem Verzug von 6 Monaten ab Ablauf der Leihfrist berechnen wir wegen Nichtrückgabe pauschal pro Kleidungsstück  € 45,- ,  Stubenwagen und Wiegen € 300,-, Schaukeln € 150,- Rückentragen €150,- Taufkleidung €150,- zusätzlich zu den bis zu diesem Termin fälligen Leihgebühren.